Predmet Vile protiv Lihtenštajna
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über die Zuständigkeitsbereiche des Staatsgerichtshofes in diesem Bericht
korrekt wiedergegeben wurden, insbesondere jene, in der Sie feststellen, dass der
Staatsgerichtshof als Interpretations-gerichtshof bei unterschiedlichen Auffassungen
zwischen Fürst und Volk angerufen werden könne.
Sie werden sich bestimmt noch an die Auseinandersetzung zwischen der
Regierung und mir vor dem 28. Oktober 1992 erinnern, bei der Sie als stellvertretender
Regierungschef anwesend waren. Ich habe damals bei der Aussprache auf Schloss
Vaduz die Regierung darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich nicht an die
Verfassung hält, und die entsprechenden Artikel aus der Verfassung der Regierung
vorgelesen. Sie haben dazumal sinngemäss geantwortet, dass Sie mit diesen Teilen
der Verfassung sowieso nicht einverstanden seien, und sich deshalb auch nicht an
die Verfassung gebunden fühlten. Nachdem die anderen Regierungsmitglieder Ihrer
Aussage nicht widersprochen haben, musste ich davon ausgehen, dass die gesamte
Regierung der Auffassung ist, dass sich zwar die beiden Souveräne, Volk und Fürst,
an Verfassung und Gesetze zu halten haben, nicht aber die Regierungsmitglieder,
welche einen Eid auf die Verfassung abgelegt haben.
Ich habe Ihre damalige Aussage sowie die Haltung der Regierung als
unglaubliche Arroganz empfunden, und deshalb habe ich der Regierung in sehr
klaren Worten mitgeteilt, dass sie mein Vertrauen verloren hat. Beim Kompromiss,
der glücklicherweise etwas später zwischen Regierung und Landtag auf der einen
Seite und mir auf der anderen Seite erzielt wurde, habe ich der Regierung wieder
mein Vertrauen ausgesprochen. Ich habe dies auch in der Hoffnung getan, dass die
einzelnen Regierungsmitglieder ihre unentschuldbare Haltung gegenüber unserer
Verfassung eingesehen haben und die Verfassung für sie wieder als bindend
anerkennen. Ebenso wie ich Herrn Brunhart bei einem Sieg seiner Partei wiederum
zum Regierungschef ernannt hätte, so habe ich Sie über Vorschlag des Landtages
zum Präsidenten der Verwaltungs-beschwerdeinstanz ernannt.
Leider muss ich aufgrund des Berichtes im Liechtensteiner Volksblatt nun
feststellen, dass Sie sich nach wie vor nicht an die Verfassung gebunden fühlen und
Auffassungen vertreten, die eindeutig gegen Sinn und Wortlaut der Verfassung
verstossen. Jeder wird beim Lesen der einschlägigen Verfassungsartikel feststellen
können, dass der Staatsgerichtshof eben nicht Interpretationsgerichtshof bei
unterschiedlichen Auffassungen zwischen Fürst und Volk (Landtag) ist. In meinen
Augen sind Sie, Herr Dr. Wille, aufgrund Ihrer Haltung gegenüber der Verfassung
ungeeignet für ein öffentliches Amt. Ich habe nicht die Absicht, mich mit Ihnen
öffentlich oder privat in eine lange Auseinandersetzung einzulassen, aber ich möchte
Ihnen rechtzeitig mitteilen, dass ich Sie nicht mehr für ein öffentliches Amt ernennen
werde, sollten Sie mir vom Landtag oder sonst irgendeinem Gremium vorgeschlagen
werden. Es verbleibt mir die Hoffnung, dass Sie sich während des Restes Ihrer
Amtszeit als Präsident der Verwaltungsbeschwerdeinstanz in Ihren Urteilen an
Verfassung und Gesetze halten.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Hans-Adam II.
Fürst von Liechtenstein“
12. U pismu od 9. marta 1995. podnosilac predstavke je obavestio
predsednika Parlamenta o pismu od 27. februara 1995. Rekao je da nikada ni